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SUSTAINABILITY REPORTING & CONTROLLING · 2026

CSRD nach Omnibus I 2026: Neuer Scope, Value-Chain-Cap und Folgen für Controlling

Mit der 2026 finalisierten Omnibus-I-Vereinfachung wurde der Anwendungsbereich der CSRD deutlich verändert. Für viele Unternehmen verschiebt sich die Frage von „Wie berichten wir?“ zu „Sind wir überhaupt noch im Pflicht-Scope – und welche Daten dürfen große Kunden weiterhin verlangen?“

Im Fokus: neue Schwellenwerte, Geschäftsjahre ab 2027, Schutz kleinerer Unternehmen in der Wertschöpfungskette und die Konsequenzen für Daten- und Controlling-Prozesse.

2026 brachte nicht nur eine Fristverschiebung

Die Diskussion um die Corporate Sustainability Reporting Directive wurde zunächst durch den sogenannten Stop-the-clock-Mechanismus geprägt. 2026 folgte jedoch die weitergehende inhaltliche Vereinfachung des Omnibus-I-Pakets. Der Rat gab im Februar 2026 grünes Licht; die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 passte den Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich an.

Für Controlling ist das wichtig, weil frühere Projektpläne oft auf einer wesentlich größeren Zahl berichtspflichtiger Unternehmen basierten. Eine einmal erstellte CSRD-Roadmap darf deshalb nicht ungeprüft weiterlaufen. Scope, Zeitplan, Datenanforderungen und Verantwortlichkeiten müssen auf Basis der aktuellen Rechtslage neu bewertet werden.

Die neuen Schwellenwerte

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, knüpft die geänderte Regelung die Pflicht grundsätzlich an zwei Größen: mehr als 1.000 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt und Nettoumsatzerlöse von mehr als 450 Millionen Euro. Für Mutterunternehmen wird die Prüfung auf konsolidierter Basis vorgenommen. Damit fällt ein erheblicher Teil der Unternehmen, die nach der ursprünglichen CSRD-Logik einbezogen worden wären, aus dem Pflicht-Scope.

Für die Übergangsjahre 2025 und 2026 enthält die Änderungsregelung zusätzliche Möglichkeiten für Mitgliedstaaten, bestimmte Unternehmen von der Anwendung auszunehmen. Ein Unternehmen sollte daher nicht nur die EU-Schwellen lesen, sondern auch die nationale Umsetzung und den konkreten Beginn seines Geschäftsjahres prüfen.

Scope Assessment wird zu einer kontrollierten Rechnung

Die neue Schwelle klingt einfach, verlangt in Konzernen aber eine saubere Definition von Beschäftigten, Nettoumsatz und Konsolidierungskreis. M&A, Desinvestitionen, Umstrukturierungen oder unterschiedliche Geschäftsjahre können die Beurteilung verändern. Deshalb sollte der CSRD-Scope wie eine steuerliche oder bilanzielle Schwellenwertprüfung dokumentiert werden.

Ein robustes Working Paper enthält Gesellschaftsstruktur, Employee Count, Net Turnover, Konsolidierungsstatus, relevante Perioden und Rechtsgrundlage. Die Berechnung erhält einen Owner und einen jährlichen Refresh. So kann die Geschäftsleitung nachvollziehen, warum ein Unternehmen in oder außerhalb des Pflichtbereichs liegt.

Der Value-Chain-Cap verändert Datenanfragen

Eine der praktisch wichtigsten Änderungen betrifft kleinere Unternehmen in der Wertschöpfungskette. Die neue Regelung zielt darauf ab, den „Trickle-down“-Effekt umfangreicher ESG-Datenanforderungen zu begrenzen. Geschützte Unternehmen sollen für Zwecke der Pflichtberichterstattung nicht mit zusätzlichen oder detaillierteren Informationsanforderungen belastet werden, die über den vorgesehenen freiwilligen Standard hinausgehen.

Für Procurement und Controlling heißt das: bestehende Supplier Questionnaires müssen überprüft werden. Ein großer Kunde oder Konzern darf seine Reporting-Verantwortung nicht einfach durch unbegrenzte Datenanforderungen nach unten verlagern. Gleichzeitig bleiben freiwillige Nachhaltigkeitsinformationen kommerziell relevant. Unternehmen sollten zwischen gesetzlich notwendiger Anfrage, freiwilliger Kundenanforderung und eigenem Managementbedarf unterscheiden.

Was passiert mit bereits aufgebauten ESG-Datenmodellen?

Ein Unternehmen, das aus dem Pflicht-Scope fällt, muss nicht automatisch alle Sustainability-Prozesse stoppen. Energieverbrauch, Emissionen, Personal- und Lieferkettendaten können für Banken, Kunden, Ausschreibungen oder internes Performance Management weiterhin wichtig sein. Der wirtschaftliche Nutzen der Daten sollte jedoch neu bewertet werden.

Statt ein vollständiges ESRS-System unverändert weiterzuführen, kann Controlling einen „minimum useful dataset“ definieren. Welche Kennzahlen steuern Kosten oder Risiken? Welche Informationen verlangen Finanzierungspartner? Welche Kundenfragen wiederholen sich? So entsteht ein schlankeres Reporting, das nicht nur aus regulatorischer Vorsicht fortgeführt wird.

Controller als Übersetzer zwischen Recht und Steuerung

Die regulatorische Vereinfachung erhöht paradoxerweise den Bedarf an guter Governance. Wenn weniger Unternehmen gesetzlich berichten müssen, entscheidet das Management stärker selbst, welche Sustainability-KPIs wirtschaftlich relevant bleiben. Controller können dabei helfen, finanzielle und nichtfinanzielle Treiber zu verbinden.

Beispielsweise kann Energieverbrauch mit Kosten und Produktionsvolumen, Fluktuation mit Recruiting-Kosten oder Lieferantenrisiko mit Working Capital verknüpft werden. Das Ergebnis ist kein „ESG-Bericht light“, sondern ein Steuerungsmodell. Regulatorische Pflicht und Managementrelevanz werden sauber getrennt und nur dort zusammengeführt, wo dieselben Daten beide Zwecke erfüllen.

Freiwilliger Standard statt Vollprogramm

Für Unternehmen außerhalb des Pflicht-Scope gewinnt ein freiwilliger, proportionaler Nachhaltigkeitsdatensatz an Bedeutung. Er kann helfen, wiederkehrende Anfragen von Banken, Großkunden und Konzernmüttern zu beantworten, ohne die gesamte ESRS-Architektur einer berichtspflichtigen Großgesellschaft aufzubauen. Entscheidend ist, dass freiwilliges Reporting nicht erneut unkontrolliert in ein Vollprogramm wächst.

Controlling kann dazu eine Anforderungsmatrix führen: gesetzlich erforderlich, vertraglich verlangt, für Finanzierung relevant oder intern steuerungsrelevant. Kennzahlen ohne klaren Nutzer oder Zweck werden nicht automatisch weitergeführt. Dieses Prinzip senkt Reporting-Kosten und verbessert gleichzeitig die Datenqualität der tatsächlich benötigten KPIs.

Assurance und Kontrollen nicht vorschnell abbauen

Unternehmen, die bereits Kontrollen für Sustainability-Daten eingerichtet haben, sollten sie nach einem Scope-Wechsel gezielt überprüfen statt pauschal löschen. Einige Kontrollen können weiter nützlich sein, weil dieselben Daten in Kundenfragebögen, Kreditverträgen oder internen Zielsystemen verwendet werden. Andere Kontrollen waren möglicherweise ausschließlich für eine weggefallene Pflichtanforderung notwendig.

Ein Control-Rationalisation-Workshop mit Finance, Sustainability und Internal Audit kann jede Kontrolle nach Zweck, Risiko und Kosten bewerten. Das Ergebnis ist ein schlankeres Kontrollsystem mit klarer Dokumentation darüber, warum bestimmte Kontrollen beibehalten, vereinfacht oder beendet wurden.

Budgeteffekt der regulatorischen Änderung

Die Scope-Reduktion kann laufende Beratungs-, Software- und Assurance-Kosten verändern. CFOs sollten deshalb den ursprünglichen CSRD-Business-Case aktualisieren. Bereits abgeschlossene Implementierungskosten sind Sunk Cost; entscheidend ist, welche zukünftigen Kosten vermieden oder welche Systeme für andere Zwecke weitergenutzt werden können.

Eine transparente Kostenbrücke zeigt Lizenzen, externe Beratung, interne FTE, Datenerhebung und Prüfung separat. So kann das Management entscheiden, ob ein System abgeschaltet, skaliert oder als freiwillige ESG-Datenplattform weitergeführt wird. Regulatorische Vereinfachung wird damit in eine konkrete Ressourcenentscheidung übersetzt.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

  • CSRD-Scope anhand der 2026 geänderten Schwellenwerte neu berechnen.
  • Nationale Umsetzung und Übergangsregelungen für 2025/2026 prüfen.
  • Supplier- und Customer-Datenanforderungen auf den Value-Chain-Cap abgleichen.
  • Bereits aufgebaute ESG-Daten nach regulatorischer Pflicht und Managementnutzen klassifizieren.
  • Systemprojekte stoppen oder verkleinern, wenn ihr einziger Zweck weggefallen ist.
  • Freiwillige Informationen mit Banken- und Kundenanforderungen harmonisieren.
  • Scope Working Paper jährlich aktualisieren und durch Finance/Legal freigeben lassen.

Die überarbeiteten ESRS vom Juli 2026

Zur Scope-Reform kam im Juli 2026 eine zweite operative Veränderung: Die Europäische Kommission verabschiedete überarbeitete ESRS. Nach Angaben der Kommission wurden die verpflichtenden Datenpunkte um mehr als 60 Prozent und die Gesamtzahl der Datenpunkte um mehr als 70 Prozent reduziert. Zugleich wurden Materiality-Prozesse vereinfacht und zusätzliche Flexibilitäten eingeführt. Für Controlling bedeutet das, dass ein bereits aufgebautes ESRS-Datenmodell nicht einfach unverändert fortgeschrieben werden sollte. Datenfelder, Kontrollen und Reporting-Kalender sollten gegen die neue Struktur gemappt werden. Das Ziel ist nicht, vorhandene Daten blind zu löschen, sondern zwischen regulatorisch erforderlichen, steuerungsrelevanten und freiwillig weitergeführten Informationen zu unterscheiden. Gerade Unternehmen, die außerhalb des neuen CSRD-Scope liegen, können so einen schlanken Datensatz für Banken, Kunden und interne Steuerung erhalten, ohne faktisch ein vollständiges CSRD-Projekt weiterzubetreiben.

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Fachquellen

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#CSRD#OmnibusI#ESRS#SustainabilityReporting

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